AGB

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für die von der Fa. LOCHER angebotenen Dienstleistungen gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Inhalt, auch wenn ihnen von meiner Seite nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. LOCHER, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Bereich.

(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.

(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder meine Auftragsbestätigung, ansonsten mein vom Kunden akzeptiertes Angebot. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Fa. LOCHER sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. LOCHER.

(4) Abgeschlossene Verträge per Email sind rechtsbindend.

(5) Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme durch die Fa. LOCHER widerrufen oder geändertwerden

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich werden, so werden diese auch individuell vertraglich, schriftlich festgehalten.

(2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen des Jahres. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden oder Feiertagen, wenn diese Buchungsbestandteil sind. Änderungen benötigen der Schriftform.

(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag wie in §1 Abs. (3) erläutert. Arbeitszeitnachweise werden täglich geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person abgezeichnet.

(4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung. Abweichend von dieser Regelung hält sich die Fa. LOCHER bei Stammkunden, Behörden etc. andere Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlung auf Rechnung) vor. (5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit, die Verpflegung sowie ein Kfz-Stellplatz vor dem Dienstbereich gestellt. Abweichend von dieser Regelung hält sich die Fa. LOCHER bei Stammkunden, Behörden etc. andere Bedingungen vor.

(5) Die An-, und Abfahrtkosten und der daraus resultierende Zeitaufwand werden mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet, zzgl. eines Kilometergeldes in Höhe von 0,56 EUR /km oder durch eine vereinbarte Pauschale. Erfolgt die An-, Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. der Bahn, oder -nach vorheriger Vereinbarung- mit einem Flugzeug, sind auch diese Kosten zu erstatten.

§ 4 Rücktritt und Haftung

(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeberwerden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen:

Bis zu 15 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren:

8 bis 14 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 35 % des Auftragswertes

4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes

1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes

Bei Stornierung oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach der Arbeitsaufnahme durch mich erfolgt, schuldet der Auftraggeber dievolle vereinbarte Vergütung zuzüglich anfallender Kosten durch Mitarbeiter, Fahrzeuge etc. Bei der Berechnung des Auftragswertes werden geplante Mitarbeiter mit 8 Stunden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages zum Ende des vorhergehenden Monats vor Beendigung, schriftlich oder mündlich zu vereinbaren. Wird die Fa. Locher oder der vermittelte freie Mitarbeiter während dieser Zeit nicht benötigt, erfolgt dennoch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen.

(2) Sollte die Fa. LOCHER selbst aus Gründen, die sie persönlich nicht zu vertreten hat (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

(3) Die Fa. LOCHER schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen.

(4) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Mitarbeiter, welche über die Fa. LOCHER vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden dürfen.Bei Zuwiderhandlung hat die Fa. LOCHER das Recht, 10.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person vom Auftraggeber zu verlangen.

(5) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise, die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit der freien Mitarbeiter ausgeschlossen. Regress und sonstige Ersatzansprüche der freien Mitarbeiter oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.

(6) Auch kann ein Auftrag wegen Unzumutbarkeit z.B. Qualitäts- oder Hygienemängel aus Haftungsgründen sofort oder am Ende eines Einsatztages abgebrochen werden. Dies liegt im eigenen Ermessen der Fa. LOCHER und deren Mitarbeiter. In solchen Fällen sind Regress- und sonstige Ersatzansprüche gegenüber der Fa. LOCHER ausgeschlossen.

§ 5 Verlust / Beschädigung von Gegenständen

Für Gegenstände und Utensilien, die die Fa. LOCHER zur Durchführung des Auftrages dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, diese einwandfrei und vollständig zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.

§ 6 Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Fa. LOCHER für den Geschäftsverkehr mit deren Kunden die entsprechenden Kundendaten in maschinenlesbarer Form wie z. B. Angebote, geleistete Stundenabrechnungen etc. speichert. Die Fa. LOCHER versichert, dass die gespeicherten Kundendaten Dritten weder zugänglich gemacht noch überlassen werden, noch in irgendeiner anderen, nicht dem vorgenannten Zweck entsprechenden Form weiterverwendet werden. Über die gespeicherten Daten kann jederzeit Auskunft verlangt werden.

§ 7 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bad Kreuznach.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbarsein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der AGB sind vorbehalten.
Sommerloch, den 01. August 2019